Auf der Rückwand des Gerätes befindet sich ein Aufkleber, der auf die Unbedenklichkeit der
Inbetriebnahme hinweist, da die Vorschriften über die Bauart von Störstrahlern nach Anlage III
¤ 5 Abs. 4 der Röntgenverordnung erfüllt sind.
Damit Ihr Monitor immer den in der Zulassung geforderten Werten entspricht, ist darauf zu
achten, daß
1.Reparaturen nur durch Fachpersonal durchgeführt werden.
2.nur original-Ersatzteile verwendet werden.
3.bei Ersatz der Bildröhre nur eine bauartgleiche eingebaut wird.
Aus ergonomischen Gründen wird empfohlen, die Grundfarben Blau und Rot nicht auf dunklem
Untergrund zu verwenden (schlechte Lesbarkeit und erhöhte Augenbelastung bei zu geringem
Zeichenkontrast wären die Folge).
Der arbeitsplatzbezogene Schalldruckpegel nach DIN 45 635 beträgt 70dB (A) oder weniger.
ACHTUNG: BEIM AUFSTELLEN DIESES GERÄTES DARAUF ACHTEN, DAß
NETZSTECKER UND NETZKABELANSCHLUß LEICHT ZUGÄNGLICH SIND.
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